CHRISTIANE VON DER TANN
RECHTSANWÄLTIN & FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT
Das Krankenhaus ist ein komplexer medizinischer Betrieb mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Ich berate und vertrete Sie unter
anderem in folgenden Bereichen:
• Chefarztverträge
• Belegarztverträge
• Ärztliches Haftungsrecht
• Bedarfsplanung
• Recht der Krankenhausfinanzierung
• Abrechnungsfragen
• Gründung medizinischer Versorgungszentren