CHRISTIANE VON DER TANN

 

RECHTSANWÄLTIN & FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT

Haben Sie medizinrechtlichten Beratungsbedarf oder müssen Sie Ihre Ansprüche -notfalls gerichtlich- durchsetzen, kommt Ihnen meine jahrelange Erfahrung zugute. Dass Sie dabei von mir als Fachanwältin für Medizinrecht Verständnis für Ihre persönliche Situation erwarten können, versteht sich von selbst. Ich berate und vertrete Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

 

• Behandlungsfehler

• Aufklärungsfehler

• Zahnarzthaftung

• Geburtsschaden

• Impfschaden

• OP-Fehler bei Schönheitsoperationen

• Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

• Leistungsverweigerung der gesetzlichen Krankenkasse

• Erstattungsfragen gegen Krankenkassen (Kuren, Heilmittel, Spezialbehandlungen usw.)

• Honorarauseinandersetzungen bei Privat- oder Selbstzahlerleistungen

• Patientenverfügung